Stornorechnung, Korrekturrechnung oder Gutschrift

Patti Schmidt Geändert von Patti Schmidt

Welches Formular muss ich verwenden?

Müssen Rechnungen korrigiert werden, so geschieht dies nicht mehr durch eine Gutschrift, sondern durch eine Korrekturrechnung - hier wird die zu korrigierende Originalrechnung in Revolver zunächst dupliziert. Im Duplikat wählen Sie über das Aufklapp-Menü das Formular Korrekturrechnung und korrigieren die falsch berechnete Position durch negativen Betrag. Stellen Sie den Bezug zur Originalrechnung beispielsweise im Schluss-Satz her.

Sind Rechnungen bereits verbucht, lassen sich diese nicht mehr im Nachhinein korrigieren. Duplizieren Sie auch hier die zu stornierende Rechnung, wählen über das Aufklapp-Menü das Formular Stornorechnung und setzen anschließend im Duplikat alle Positionen ins Minus. Stellen Sie wieder den Bezug zur Originalrechnung her, beispielsweise im Schluss-Satz.

Der Begriff Gutschrift darf seit einigen Jahren nur noch im Fall von z.B. Provisionsgutschriften verwendet werden.

In Revolver ist dies einfach umzusetzen:

  1. über Einstellungen - Allgemein
  2. Rechnungs-Art
  3. Bearbeiten
  4. fügen Sie die entsprechenden Formulare hinzu

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